Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. 1. Unsere Mitteilungen sind vertraulich und lediglich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Gibt der Auftraggeber diese ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Auftrag abschließt.
  2. 2. Für unrichtige Angaben haften wir nun bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadensersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.
  3. 3. Die entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich erlaubt.
  4. 4. Die Firma Callsen Immobilien ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.
  5. 5. Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8 % über dem Basiszinssatz.
  6. 6. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei Grundstücksverträgen mindestens 3,75 % inkl. MwSt.
  7. 7. Die Provisionsabrechnung erfolgt auf der Grundlage des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.
  8. 8. Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich Callsen Immobilien mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen. Callsen Immobilien ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.
  9. 9. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung an Callsen Immobilien.
  10. 10. Die Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
  11. 11. Allgemeine Informationspflicht gem. § 36 VSBG: Callsen Immobilien nimmt an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen nicht teil.
  12. 12. Erfüllungsort ist Kappeln. Gerichtsstand ist je nach Streitwert Schleswig oder Flensburg.
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Querstraße 7
24376 Kappeln

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Lindenallee 56
20259 Hamburg

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